Der äußere Rahmen der Gastfreundschaft:
- Vor der ersten Vermittlung liegt der Kooperationsstelle eine amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises/ Reisepasses sowie die Anmeldebestätigung des besuchenden Elternteiles vor.
- Der Gast wird als Einzelperson und kostenfrei aufgenommen.
- Die Begegnungen mit dem Kind / den Kindern des besuchenden Elternteiles finden nicht in den Räumlichkeiten des Gastgebers / der Gastgeberin statt.
- In der Regel ist die Anreise des Vaters / der Mutter zwischen 18.00 Uhr und 20.00 Uhr und die Abreise bis 09.00 Uhr des jeweiligen Tages zu organisieren.
- Die Gastfreundschaft umfasst jeweils maximal zwei Übernachtungen. Im Haus des Gastgebers wird vom Besucher auf den Konsum von Zigaretten und Alkohol verzichtet.
- Bei kurzfristiger Verhinderung von Seiten des Gastgebers / Besuchers bitten wir um rechtzeitige Mitteilung an „Mein-Papa-kommt.de“, damit Alternativen gefunden werden.
- Die Koordinationsstelle vermittelt den Kontakt zwischen privatem Gastgeber und privatem Gast. Rückmeldungen beider Beteiligter über deren Zufriedenheit nehmen wir gerne entgegen.
Registrierung als Gastgeber: